Info

Vorabversion. Mehr unleugbare Fakten, Links auf Quellen, Strafanzeigen-PDF etc. folgen.


Fakt:

Die Vorabversion (mit Stand 28.7.2022) wurde durch die FSM-Beschwerdestelle im Rahmen einer Beschwerde vorab geprüft:

Coronacaust aufklären – Täter verurteilen!

Holocaust: der eiskalte gesellschafts-politische Mord in einem damals unvorstellbaren Ausmaß.

Coronacaust: der eiskalte gesellschaft-politische Mord in einem heute unvorstellbaren Ausmaß – an bis zu 75.960 Menschen und ein vielfaches dessen an begangenen Körperverletzungen.

Wie?

In dem NICHT über die lebensrettende Behandlungsmöglichkeit mit monoklonalen Antikörpern informiert wurde!

Hätte man Dein Leben mit monoklonalen Antikörpern retten können? Oder hätte man auch Dich dumm sterben lassen?


Die unleugbaren Fakten:

Fakt:

Die Bundestagsdrucksache 20/899 vom 3.3.2022 - "Entwurf eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 (SARSCovImpfG)", u.a. eingebracht von Dr. Karl Lauterbach - stellt bzgl. der Behandlung mit monoklonalen Antikörpern fest:

Überdies zeigt die Erfahrung, dass sich nur in wenigen Fällen Patientinnen und Patienten rechtzeitig für einen Therapiebeginn in Behandlung begeben.

Der nachweisbare Sachverhalt das Patienten sich NICHT RECHTZEITIG in Behandlung mit monoklonalen Antikörpern begeben dient als Begründung dafür warum eine allgemeine Impfpflicht aller Volljährigen notwendig ist.

NICHT erwähnt wird

Fakt:

Sich "rechtzeitig" in Behandlung zu begeben bedeutet: eine beim BMG registrierte Klinik aufzusuchen bevor zusätzlicher Sauerstoff benötigt wird.

Wird mit monoklonalen Antikörpern behandelt ist die Erfolgsrate einen schweren Krankheitsverlauf - Intensivstation bis Tod - zu vermeiden:

Fakt:

Aussage Gerhard Behre, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin I am Städtischen Klinikum Dessau, veröffentlicht in Stern Plus (Paywall) am 1.12.2021:

Fakt:

Aussage Intensivmediziner Christian Karagiannidis, veröffentlicht in Stern Plus (Paywall) am 1.12.2021:

Fakt:

Am 21.4.2021 erlies das BMG die "Verordnung zur Vergütung der Anwendung von Arzneimitteln mit monoklonalen Antikörpern (MKAV)" - rückwirkend gültig zum 1.1.2021.

Am 20.4.2021 die "Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zum Bezug und zur Anwendung der monoklonalen Antikörper Bamlanivimab und Etesevimab bzw. Casirivimab und Imdevimab" welche die Registration der Kliniken beim BMG sowie die (nur !!) monatliche Meldung der verwendeten Einheiten monoklonaler Antikörper gegenüber dem PEI regelt.


Fakt:

Es muss Beamte btw. Mitarbeiter im BMG geben denen bekannt ist das monoklonale Antikörper nur verabreicht werden können solange kein zusätzlicher Sauerstoff benötigt wird – dies steht u.a. in deren Zulassungsunterlagen.


Fakt:

Der Ärztenachrichtendienst berichtete am 21.11.2021
und Stern Plus (Paywall) am 1.12.2021

Fakt:

Im Zeitraum 1.1.2021 (erster Gültigkeitstag der MAKV) bis zum 30.1.2022 sind laut RKI 84.101 Menschen an Covid-19 verstorben.

Theoretisch hätte für jeden Verstorbenen eine Dosis monoklonaler Antikörper zur Verfügung gestanden, somit bei 90% Wirksamkeit 75.960 Menschen vor dem Tod bewahrt werden können.

Genaue Zahlen lassen sich nur bestimmen wenn der Bestand des BMG an monoklonalen Antikörpern zu den verschiedenen Zeitpunkten bekannt ist (hierzu wurde ein Antrag auf Beantwortung gestellt) und mit dem Einlieferungszustand laut Patientenakte abgeglichen wird.

In einem Rechtsstaat ist dies die Aufgabe einer unabhängigen Staatsanwaltschaft.


Fakt:

Durchschnittlich wurden vom 1.1.2021 bis zum 19.11.2021 in GANZ Deutschland mit monoklonalen Antikörpern behandelt Der pro Tag Durchschnitt pro Klinik auf Grundlage der dem BMG vorliegenden, aber nicht veröffentlichten Registrationen dürfte geringer sein (als 0,2 Patienten pro Tag) da anscheinend nicht alle Kliniken die behandeln als solche vom RKI veröffentlicht wurden.


Fakt:

Auf Grundlage dieser Anwendungszahlen sagte der Sprecher des BMG auf der Bundespressekonferenz vom 12.11.2021 auf Frage des Ärztenachrichtendienst

Also die zugelassenen Medikamente sind im Einsatz, das hat ja auch heute morgen Herr Spahn an dieser Stelle schon ausgeführt. Die EXAKTE Menge - die kann ich gegebenenfalls nachreichen FALLS DAS ERFORDERLICH, die habe ich NICHT im Kopf. Aber die werden tatsächlich BREIT in ganz Deutschland [eingesetzt]. [Anmerkung: Hervorhebungen stellen keine Betonung beim Sprechen dar]

Die zwei Zahlen mit denen der Vertreter des BMG seine Tatsachenbehauptung hätte belegen können, lagen am 12.11.2021 vor: Die dem BMG bekannten tatsächlichen Zahlen wurden nicht vor laufender Kamera genannt.


Fakt:

Eine Antwort des Ärztenachrichtendienst auf die Frage ob das BMG diesem diese Daten "freiwillig", erst nach Aufforderung oder überhaupt nicht übermittelte liegt nicht vor.


Fakt:

Die vom RKI veröffentlichten Listen der Kliniken die mit monoklonalen Antikörpern behandeln (s.u.) sind – mindestens teilweise – UNVOLLSTÄNDIG!

Diese beruhen NICHT auf den verordneten Registrationen beim BMG sondern auf freiwilligen Meldungen der Kliniken gegenüber dem Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. .


Fakt:

Von ca. 1.300 Akut-Krankenhäusern in GANZ Deutschland mit Intensivbetten die monoklonale Antikörper verabreichen können wurden auf der Webseite des RKI als behandelnd veröffentlicht:
Kliniken werden gelistet für Sachsen erst ab Stand 17.8.2021, Mecklenburg-Vorpommern erst ab Stand 6.1.2022! Ab dem 7.12.2021 wird die einzige Klinik in Bremen nicht mehr, für Niedersachsen eine Klinik weniger gelistet.

Auflistung und Entwicklung der Klinikzahlen nach Bundesländern
Bundesland28.4.2117.8.7.12.6.1.22
Baden-Württemberg15161919
Bayern11111112
Berlin14141414
Brandenburg791011
Bremen1100
Hamburg4455
Hessen1133
Mecklenburg-Vorpommern0009
Niedersachen6655
Nordrhein-Westfalen17212324
Rheinland-Pfalz991111
Saarland3333
Sachsen0122
Sachsen-Anhalt4444
Schleswig-Holstein3333
Thüringen10101112
Alle (von 1.300)105113124137


Fakt:

Auf (s.o.)

Fakt:

Eine Antwort auf die Anfrage an die Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. auf wessen Initiative hin deren Liste vom RKI veröffentlicht wird liegt nicht vor.

Fakt:

Die vom RKI veröffentlichten Listen der Kliniken die mit monoklonalen Antikörpern behandeln wurden zunächst nur als PDF im DIN-A4-Format zum Download angeboten, die Daten konnten somit nicht sofort auf der Webseite eingesehen werden.

Später stellte das RKI ein "Postleitzahlen-Tool zur Suche nach Ansprechpartnern zur Therapie mit monoklonalen Antikörpern in Krankenhäusern" zur Verfügung das nach Eingabe einer Postleitzahl die nächstgelegenen Kliniken anzeigt.

Datengrundlage für das Postleitzahlen-Tool sind weiterhin die unvollständigen Listen die zum Download angeboten werden, nicht die Registration der behandelnden Kliniken beim BMG.

Fakt:

Die Anzahl laut der vom RKI veröffentlichten und vom BMG herausgegebenen "COVID-19: Bereitstellung ausgewählter Arzneimittel durch das BMG (u.a. Remdesivir) Gesamtliste bevorratender Krankenhausapotheken": Die Anzahl der "Stern- und Satellitenapotheken (beauftragte Stellen nach § 2 Absatz 1 MedBVSV)" wie vom RKI für GANZ Deutschland veröffentlicht:
Auflistung und Entwicklung der Apothekenzahlen (s.o.) nach Bundesländern
Bundesland2.10.207.5.2114.6.17.1.22
Baden-Württemberg26101010
Bayern2121212
Berlin19910
Brandenburg3666
Bremen1111
Hamburg1113
Hessen7667
Mecklenburg-Vorpommern4444
Niedersachen3121316
Nordrhein-Westfalen8171719
Rheinland-Pfalz2141414
Saarland1333
Sachsen2131313
Sachsen-Anhalt25510
Schleswig-Holstein1557
Thüringen1555
Alle65123124140


Fakt:

Die Liste "COVID-19: Bereitstellung ausgewählter Arzneimittel durch das BMG (u.a. Remdesivir) Gesamtliste bevorratender Krankenhausapotheken" führt das BMG als Herausgeber/Ersteller.

Den Listen (s.o) der "Stern- und Satellitenapotheken (beauftragte Stellen nach § 2 Absatz 1 MedBVSV)" FEHLT eine Angabe zum Herausgeber/Ersteller.

Diese (s.o) Listen sind zudem inkorrekt durchnumeriert, es FEHLT ein Eintrag

Fakt:

Laut RKI ist JEDER ab dem 50. Lebensjahr RISIKOPATIENT und als solcher BERECHTIGT mit monoklonalen Antikörpern behandelt zu werden (s.u.) !


Fakt:

Laut RKI Information "Gabe SARS-CoV-2-spezifischer monoklonaler Antikörper - Hinweise von STAKOB und Fachgruppe COVRIIN für Ärztinnen und Ärzte" vom 20.10.2021 ist für ein

Patient mit nachgewiesener SARS-COV-2-Infektion bei Vorhandenseins mindestens EINES Risikofaktors die

Monoklonale Antikörper-Gabe sinnvoll“ [Anmerkung: im Original ist nur das "vor" fett hervorgehoben]


Fakt:

Die Zulassungsunterlagen "Anhang I - Zusammenfassung der Merkmale des Arzeimittels" Ronapreve (Casirivimab + Imdevimab) besagen:

Ronapreve wird angewendet zur

Fakt:

Die Zulassungsunterlagen "Anhang I - Zusammenfassung der Merkmale des Arzeimittels" Regdanvimab besagen:

Regdanvimab wird angewendet zur Behandlung von Erwachsenen mit bestätigter Coronavirus-2019-Erkrankung (COVID-19), die keine Sauerstoffsubstitution benötigen und ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf der COVID-19-Erkrankung haben


Fakt:

Die Aussage der RKI Information "Gabe SARS-CoV-2-spezifischer monoklonaler Antikörper - Hinweise von STAKOB und Fachgruppe COVRIIN für Ärztinnen und Ärzte" vom 20.10.2021 das

Patient mit nachgewiesener SARS-COV-2-Infektion“ ... “bis hin zur Sauerstoffpflichtigkeit

mit allen vom BMG zur Verfügung gestellten monoklonalen Antikörpermitteln behandelt werden können IST grundlegend FALSCH!!

Denn:

Fakt:

Stand 7.7.2022 wird die RKI Information "Gabe SARS-CoV-2-spezifischer monoklonaler Antikörper - Hinweise von STAKOB und Fachgruppe COVRIIN für Ärztinnen und Ärzte" vom 20.10.2021 weiterhin unverändert online angeboten.

Letztendlich direkt rechtlich, politisch und moralisch verantwortlich dafür: Weitere strafrechtlich Verantwortliche werden in einem Rechtsstaat von einer unabhängigen Staatsanwaltschaft ermittelt.


Fakt:

Am 12.11.2021 gab der Lizenzgeber für Ronapreve - Regeneron Pharmaceuticals - bekannt das die Europäische Kommission das monoklonale Antikörper Mittel für die Behandlung und Prävention von Jugendlichen ab dem Alter von 12 Jahren und einem Gewicht von mindestens 40 kg zugelassen hat.


Fakt:

In der "Stellungnahme der unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 09.04.2021 zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für eine Verordnung zur Vergütung der Anwendung von monoklonalen Antikörpern (Monoklonale Antikörper-Verordnung – MAK-VO)" wird das BMG aufgefordert:

Gerade weil es sich hierbei um (noch) nicht zugelassene Arzneimittel handelt, die unter Berücksichtigung der aktuellen Situation von SARS-CoV-2 Infektionen ausnahmsweise für bestimmte Risikogruppen vor Erteilung einer arzneimittelrechtlichen Zulassung zur Anwendung kommen, sollte das Ergebnis der Behandlung durch die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt jeweils dokumentiert und in strukturierter Form an das PEI zurückgemeldet werden.

Aus der Versorgung gewonnene relevante Erkenntnisse zum Einsatz der mAK können so auch im Rahmen der Zulassung und ggf. späteren Nutzenbewertung nach § 35a SGB V Berücksichtigung finden.

Der G-BA ist für die Festsetzung der Kostenerstattung von zugelassenen Arzneimitteln zuständig - der Preis des Medikamentes richtet sich nach dessen Wirksamkeit, für dessen Beurteilung eine Datengrundlage benötigt wird (§ 35a SGB V).

Die "Verordnung zur Vergütung der Anwendung von Arzneimitteln mit monoklonalen Antikörpern (MKAV)" des BMG vom 21.4.2021 enthält NICHT die Verpflichtung das ERGEBNIS der Behandlung an das PEI zu melden, NUR die ANZAHL der Anwendungen innerhalb eines Monats jeweils bis zum 3. Werktag des Folgemonats.

Das BMG wollte demnach NICHT über die TATSÄCHLICHE Wirksamkeit der monoklonalen Antikörper auf einer möglichst breiten Datenbasis im bundesdeutschen Praxiseinsatz informiert werden.


Fakt:

Eine Dosis monoklonaler Antikörper kostet das BMG ca. 2.100 EUR, die Klinik erhält für die Verabreichung 450 EUR von der Krankenkasse erstattet: insgesamt 2.550 EUR. Dies ist weniger als die Kosten für zwei Tage Intensivstationsaufenthalt. (2x 1.500 bis 3000 EUR pro Tag laut ÄrzteZeitung).


Fakt:

Eine unbekannte Anzahl von Dosen monoklonaler Antikörper wurden NICHT vor dem Verfallsdatum verwendet. Laut Ärztenachrichtendienst Meldung vom 21.11.2021 ca. 76.000 Dosen.


Fakt:

Kein einziges Corona-Dashboard der Gesundheitsämter enthielt einen Hinweis das sich Risikopatienten rechtzeitig in Behandlung mit monoklonalen Antikörpern begeben sollen.

Kein einziges Corona-Dashboard der Gesundheitsämter hatte Fallzahlen wieviele Menschen mit monoklonalen Antikörpern behandelt wurden und wieviele deswegen nicht auf die Intensivstation mussten.

"Kein einziges" ist dabei so zu verstehen das keines Käptn Welpe bekanntes existiert. Seit dem 24.2.2022 hat Käptn Welpe im Blogpost "Was erlauben BMG" 10 EUR für denjenigen ausgeschrieben der Käptn Welpe als erstes auf ein offzielles Dashboard mit solchen oder inhaltlich ähnlichen Aussagen hinweist. Bis heute (Stand 7.7.2022) hat Käptn Welpe keinen Hinweis über ein solches gesehen. Aufgrund der Abrufzahlen des Blogpost ist davon auszugehen das kein Einziges existiert.


Fakt:

Stern Plus (Paywall) berichtete am 1.12.2021


Fakt:

Der Landrat des Lahn-Dill-Kreis wurde am 19.11.2021 informiert und aufgefordert die Bevölkerung zu informieren (z.B. über das Corona-Dashboard). Dieser hat weder geantwortet noch die Bevölkerung informiert.


Fakt:

Obwohl Therapiemöglichkeiten - z.B. mit monoklonalen Antikörpern - NICHT zum Aufgabenbereich des vom Bundestag eingesetzten "Parlamentarisches Begleitgremium Covid-19-Pandemie" gehörten (!) wurden dieses über die Erfolge der Behandlung mit monoklonalen Antikörper in der 11. Sitzung am 3.6.2021 informiert.

SV Thomas Cueni (International Federation of Pharmaceutical Manufacturers & Associations (IFPMA)):

Das sind zum Beispiel monoklonale Antikörper-Cocktails, wie von der Firma Regeneron oder von der Firma Eli Lilly entwickelt.

Die Bundesregierung hat davon gekauft.

Diese sind sehr erfolgreich, wenn sie vor der Einlieferung ins Krankenhaus eingesetzt werden, bei Personen, die ein hohes Risiko haben und positiv diagnostiziert werden.


ESV PD Dr. Christoph Spinner (Technische Universität München Klinikum rechts der Isar):

Forschungsbedarf besteht aus meiner Sicht unverändert, denn es wird weiter Menschen geben, die sich nicht impfen lassen wollen oder können, die deshalb keine funktionelle Immunantwort erreichen und dadurch auch nicht suffizient geschützt sind.

Interessant sind neben den zur Verfügung stehenden monoklonalen, neutralisierenden Antikörpern sicherlich weitere antivirale Substanzen, die in der Entwicklung sind.



Fakt:

Die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder des "Parlamentarisches Begleitgremium Covid-19-Pandemie" sind über den erfolgreichen Einsatz von monoklonalen Antikörpern nachweislich mit dem Protokoll der Sitzung vom 3.6.2021 informiert.

Gestellt wurden diese Mitglieder durch folgende Bundestagsfraktionen:
Namentliche Auflistung der obigen Abgeordneten
Ordentliche Mitglieder:
Stellvertretende Mitglieder:
mit * markierte MdBs haben das SARSCovImpfG mit eingebracht
mit + markierte MdBs sind nicht mehr Mitglied des Bundestages


Fakt:

In den VERÖFFENTLICHTEN Protokollen und Sachverständigen Eingaben des "Parlamentarisches Begleitgremium Covid-19-Pandemie" werden monoklonale Antikörper AUSSCHLIESLICH in der 11. Sitzung am 3.6.2021 erwähnt!

Die Auswertung dieser Sitzung fand am 8.6.2021 unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Es liegt KEIN öffentliches Protokol vor.


Fakt:

Der "Bericht der Bundesregierung zur Datenerhebung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie" vom 15.7.2021 wurde vom Gremium nicht veröffentlicht. Somit ist (noch) unbekannt ob exakte Daten zur monoklonalen Antikörper Verordnung (registrierte Kliniken, verabreichte Anwendungen) darin enthalten waren.


Fakt:

Laut Auskunft Parlamentsarchiv sind sowohl vom "Parlamentarisches Begleitgremium Covid-19-Pandemie" des Bundestages mit dem Vermerk „Nur zur dienstlichen Verwendung“ gemäß Anhang 2 „Richtlinien für die Behandlung der Ausschussprotokolle gemäß § 73 Absatz 3 GO-BT“ gekennzeichnet worden.

Somit erfolgt die Veröffentlichung nach Ablauf der aktuellen Wahlperiode.

Der Bundestagspräsident kann auf Antrag die Einsicht vor Ort unter Auflagen gestatten wenn ein "berechtigtes Interesse" vorliegt.


Fakt:

Die Frage auf die Dr. Christoph Spinner am 3.6.2021 antwortete (s.o.) wurde von Gremiunmmitglied Yasmin Fahimi gestellt: seit dem 9.5.2022 ist Yasmin Fahimi Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftbundes DGB.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di – vertritt u.a. auch die Interessen von medizinischem Personal. ver.di ist Mitglied des DGB.


Fakt:

Dem BMG wurden am 9.3.2022 drei Anträge zugestellt - zwei mit Fragen zu den monoklonalen Antikörpern, deren Einsatz und vor allem: den internen Vorgängen die zur Nicht-Informationspolitik führten.

Der Dritte Antrag war die das SARSCovImpfG einbringenden MdBs über die beiden ersten Anträge zu informieren.

Der Dritte Antrag wurde nicht beschieden - d.h. der Gesetzgeber wurde NICHT vom BMG informiert!


Fakt:

Alle Mitglieder des Bundestages wurdem im Zeitraum vom 17.3. bis 19.3.2022 über die monoklonalen Antikörper und deren Nicht-Verabreichung informiert. Die an die MdBs persönlich gestellten Fragen dazu - wie es z.B. im eigenen Wahlkreis bzw. Bundesland aussieht - hat KEIN EINZIGER Abgeordneter konkret beantwortet.

Dies gilt auch für alle ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder des "Parlamentarisches Begleitgremium Covid-19-Pandemie" ausser diejenigen die nicht mehr im Bundestag sind und deshalb nicht angeschrieben wurden.
Namentliche Auflistung der nicht angeschriebenen Abgeordneten des Begleitgremiums


Fakt:

Jedes Bundestagsmitglied hat das Recht dem BMG Fragen zu stellen die beantwortet werden müssen. Z.b. diejenigen die in dem Antrag an das BMG stehen auf den die Bundestagsmitglieder im Zeitraum von 17.3. bis 19.3.2022 hingewiesen wurden.

Ob ein Bundestagsmitglied in seinen Namen die Beantwortung der Fragen direkt gegenüber dem BMG oder in Form einer Anfrage an die Bundesregierung versucht hat zu "erzwingen" ist unbekannt.


Fakt:

Die Büroleiterin von Yasmin Fahimi - eh. MdB, aktuell Vorsitzende des DGB - hat in ihrer E-Mail vom 18.3.2022 keine konkreten Antworten der an Frau Fahimi persönlich gestellten Fragen zu deren Wissensstand und Verhalten zur Fürsorge gegenüber der Bevölkerung gegeben.

Gemäß dem SPD-Bundestagsfraktion Wahlkreisprinzip wurde die Beantwortung der persönlich an Yasmin Fahimi gerichteten Fragen der MdB Dagmar Schmidt überlassen.

Yasmin Fahimi hat das SARSCovImpfG mit eingebracht, gibt somit indirekt den Patienten die Schuld sich zu spät in Behandlung zu begeben.


Fakt:

Dagmar Schmidt - direkt gewähltes Bundestagsmitglied für den Lahn-Dill-Kreis - wurde bereits am 2.12.2021 explizit und ausführlich über die Nicht-Verabreichung der monoklonalen Antikörper informiert. Insbesondere das sich Patienten zu spät in Behandlung begeben.

Dagmar Schmidt hat das SARSCovImpfG mit eingebracht, gibt somit indirekt den Patienten die Schuld sich zu spät in Behandlung zu begeben.


Fakt:

Der Bericht des Sachverständigenausschusses nach § 5 Abs. 9 IFSG "Evaluation der Rechtsgrundlagen und Maßnahmen der Pandemiepolitik" behauptet in dessen Einleitung

Trotz dieser Einschränkungen trägt die Evaluationskommission Einsichten zu den folgenden Aspekten zusammen, die es bei der Gestaltung der künftigen Politik zu würdigen gilt.
- zur erforderlichen Straffung und Lenkung der Forschung an Erregern mit Pandemie-Potenzial für Diagnostika, Impfstoffe und Therapeutika

Weder das Therapeutika monoklonale Antikörper, noch die monoklonale Antikörper-Verordnung (MAKV) werden im Bericht erwähnt.

Ferner spricht die Evaluationskommission auch Empfehlungen zu Themen aus, die nicht zentraler Bestandteil ihres Auftrags waren, die ihr aber essentiell wichtig erschienen, zum Beispiel zur Kommunikation in Krisensituationen.

Nicht erwähnt wird
Es ist von großer Bedeutung zu unterscheiden, in welcher Phase der Pandemie Maßnahmen ergriffen werden und was ihr Ziel ist. Während es in der Anfangsphase um eine Eindämmung (Containment) der Infektionen geht, verschiebt sich im Laufe der Pandemie der Fokus hin zur Abmilderung (Mitigation) der Folgen der Infektionen, Vermeidung der Überlastung des Gesundheitswesens und Abwendung von Kollateralschäden sowie den Schutz (Protektion) der vulnerablen Gruppen. Aktuell müssen sich die gegenwärtigen und zukünftigen Maßnahmen auf den Übergang zur Endemie mit dem Schutz der vulnerablen Gruppen und Überlastung des Gesundheitswesens konzentrieren.

Nicht erwähnt wird das Kliniken in Deutschland erfolgreich mit monoklonalen Antikörpern sowohl die Folgen der Infektion abgemildert als auch gleichzeitig ihre Intensivstation entlastet haben.

Fakt:

Das Versagen der deutschen Behörden in Sachen monoklonale Antikörper ist ein "Tabuthema" - sowohl im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der Main-Stream-Presse als auch den alternativen Medien.

Fakt:

Mindestens eine Strafanzeige wurde eingereicht wegen

Fakt:

Die deutsche Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden. Angezweifelt werden muss ob diese versuchen wird die genaue Anzahl der Körperverletzungen zu ermitteln oder gar Motive für die Nicht-Informationspolitik aus der sich Mordanklagen ergeben.


Offene Fragen vorliegend beim BMG:


Hinweis: warum die ersten beiden Anträge an das BMG so gestellt wurden wird unter "Was machen BMG?" ausführlich und in "unterhaltsam" erklärt.

Antrag 1 vom 5.3.2022:

1.Antrag auf Übermittlung folgender Informationen:
1.1Die Registrierungen der Kliniken/behandelnden Einrichtungen für die Anwendung der zentral beschafften monoklonalen antiköperhaltigen Arzneimittel wie beim BMG eingegangen
1.2Die von Diesen (1.1) monatlich gemeldete Anzahl der durchgeführten Behandlungen wie beim PEI eingegangen
1.3Wann welche Menge welcher der durch das BMG zentral beschafften monoklonalen antiköperhaltigen Arzneimittel geliefert wurden

Status: anscheinend positiv beschieden da das BMG einen Kostenvoranschlag in Höhe von mindestens 300 EUR + 30-60 EUR pro Beamtenstunde übermittelte. Käptn Welpe fehlt leider das nötige Kleingeld um die Information anzufordern.


Antrag 2 vom 5.3.2022:

2.Antrag auf Beantwortung folgender Fragen:
2.1Wann wurden folgende Dateien zum erstmalig veröffentlicht sowie die Daten wenn eine neue Version dieser auf der Webseite des RKI "COVID-19: Bereitstellung ausgewählter Arzneimittel durch das BMG" [1] bereitgestellt wurden:
2.1.1"Gesamtliste bevorratender Krankenhausapotheken"
2.1.2"Bevorratende Apotheken"
2.1.3"Stern- und Satellitenapotheken (beauftragte Stellen nach § 2 Absatz 1 MedBVSV)"
2.1.4"Bevorratende Apotheken für monoklonale Antikörper (Stern- und Satellitenapotheken (beauftragte Stellen nach § 2 Absatz 1 MedBVSV))"
2.1.5"Liste der Krankenhäuser, die an der Versorgung mit monoklonalen Antikörpern teilnehmen"
2.1.6"Postleitzahlen-Tool zur Suche nach Ansprechpartnern zur Therapie mit monoklonalen Antikörpern in Krankenhäusern"
2.1.7"Gabe SARS-CoV-2-spezifischer monoklonaler Antikörper"
Die Listen 2.1.1, 2.1.2, 2.1.3, 2.1.4, führen Krankenhäuser auf die nicht in 2.1.5 bzw. 2.1.6 angegeben sind da diese auf der freiwilligen Meldung gegenüber dem Deutschen Krankenhaus Gesellschaft e.V. beruhen. Andere behandelnde Einrichtungen dürften in 2.1.5 und 2.1.6 wohl komplett fehlen.
2.2Welche Grundlage hat die Entscheidung für 2.1.5 und 2.1.6 NICHT die dem BMG vorliegenden Registrierungen der behandelnden Krankenhäuser und anderen Einrichtungen (1.1) als Datengrundlage zu nehmen und wann wurde diese getroffen?
2.3Sind die Liste 2.1.5 sowie insbesondere das darauf beruhende "Postleitzahlen-Tool" (2.1.6) auch für den Covid-19 positiv getesteten und/oder erkrankten Bürger gedacht?
2.4Welche Schritte wurden wann seitens des BMG geplant und/oder unternommen um die Anwendung von monoklonalen Antikörper sowie
2.4.1die rechtzeitige Überweisung in eine Klinik den Hausärzten, insbesondere Ärzten mit Risikopatienten bekannt zu machen?
2.4.2das rechtzeitige Aufsuchen einer Klinik der Bevölkerung bekannt zu machen?
Zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten verbreiteten Info-Grafiken zur Covid-19 Lage (z.B. des Lahn-Dill-Kreis [2])
2.5in wie weit ist in die Erstellung bzw. die Entscheidung welche Informationen dort veröffentlicht werden das BMG involviert?
Gemäß der "Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zum Bezug und zur Anwendung der monoklonalen Antikörper Bamlanivimab und Etesevimab Casirivimab und Imdevimab" vom 20.4.2021 müssen Ärzte oder Einrichtungen die Anzahl der durchgeführten Behandlungen einmal pro Monat (am 3. Werktag eines Monats für den vorhergegangenen Monat) an das PEI melden.
2.6Wurden Überlegungen angestellt
2.6.1die Zahl der Behandlungen über einem kürzeren Zeitraum zu erheben (z.B. täglich)? Wenn ja - wann und warum wurde dies nicht umgesetzt? Wenn Nein - warum nicht?
2.6.2neben der Zahl der Behandlungen auch das Behandlungsergebnis, ausgehend vom Gesundheitszustand des Patienten zu erheben? Wenn ja - wann und warum wurde dies nicht umgesetzt? Wenn Nein - warum nicht?
2.6.3ob im Falle von Triagen (jenseits des "Würfelns") bzgl. der Behandlung mit monoklonalen Antikörpern eine fundierte Datengrundlage (2.6.2) für die entscheidenden Ärzte hilfreich wäre? Wenn ja - wann? Wenn Nein - warum nicht?
Auf der Bundespressekonferenz am 12.11.2021 konnte oder wollte der Vertreter des BMG weder die Anzahl der Krankenhäuser/behandelnden Einrichtungen (1.1) noch die verabreichte Menge monoklonaler Antikörper Medikamente (1.2) nennen, sagte "die werden tatsächlich breit in ganz Deutschland eingesetzt". Die "exakte Menge - die kann ich gegebenenfalls nachreichen falls dies erforderlich ist, ...".
2.7Wurde die "exakte Menge" an den fragenden Ärztenachrichtendienst nachgereicht? Wenn ja - wann welche Zahlen und geschah dies "freiwillig" oder auf "Bitten"?
2.8Welchen Stellenwert hatten/haben die Anwendungszahlen der monoklonalen Antikörper im BMG, insbesondere angesichts der Tatsache das eine breite Anwendung der monoklonalen Antikörper nicht nur Leben retten, sondern auch die Intensivstationen und somit die Krankenkassen entlasten können? Wenn die Anwendung einen entsprechenden Stellenwert hat, wie war es möglich das der BMG Vertreter auf der BPK ZWEI Zahlen "nicht im Kopf" hatte?
2.9Gab es bereits vor dem 12.11.2021 Anfragen an das BMG bzgl. konkreter Zahlen (1.1, 1.2, 1.3)? Wenn ja - wann wurden diese eingereicht und wann beantwortet?
Der Ärztenachrichtendienst fragte am 23.11.2021 "76.000 Einheiten monoklonale Antikörper auf Halde?" [3], der Stern berichtete am 1.12.2021 "dass man 68.000 Dosen an andere Staaten verschenkte oder versprach, auch um sie nicht wegschmeißen zu müssen" [4].
2.10Stimmen die Berichte des Ärztenachrichtendienstes [3] und Stern [4] das mehrere zehntausende Anwendungen monoklonaler Antikörper entweder an andere Länder verschenkt oder vernichtet werden mussten? Wenn ja - wie viele Anwendungen wann?
2.11Ist dem BMG bekannt - wie im Stern Artikel [4] beschrieben - das DAS Problem der behandelnden Ärzte war/ist das Patienten diese zu spät aufsuchen? Wenn ja - seit wann und was wurde daraufhin unternommen?
Im Verlauf des Jahres 2021 müsste dem BMG angesichts der vom RKI erfassten Corona-Toten-Zahlen, DIVI-Intensivregister, den Meldungen über die verabreichte Menge monoklonaler Antikörper (1.2) und dem Verfalldatum dieser (1.3) aufgefallen sein das evtl. die bestehenden Behandlungsangebote (1.1), Behandlungsvoraussetzungen (2.1.7 etc.) und/oder die Information der Bevölkerung bzgl. der Behandlungsmöglichkeiten dahingehend "verbesserungsbedürftig" sind das zumindest KEINE monoklonalen Antikörper Anwendungen ungenutzt bleiben die sonst verfallen würden.
2.12Gab es solche "Beobachtungen", Überlegungen sowie daraus folgende Entscheidungen? Wenn ja - welche wann und wie wurden diese umgesetzt?
2.13Gab es Überlegungen - z.B. im Rahmen der epidemischen Notlage von nationaler Tragweite - ALLE Krankenhäuser und andere Einrichtungen mit Intensivbetten per Verordnung zu zwingen die Behandlungsmöglichkeit mit monoklonalen Antikörpern anzubieten? Wenn ja - wann und warum wurde dies nicht umgesetzt?
2.14Ist der Bevoratung für zukünftige Covid-19 "Wellen" ausreichend gesichert? Wenn ja - auf welcher Datengrundlage wird diese Aussage getroffen? Wenn Nein - warum nicht?
Zu den verabreichten Anwendungen monoklonaler Antikörper
2.15ist dem BMG das Verhältnis der Verteilung zwischen gesetzlich und privat versicherten Patienten bekannt? Wenn ja - wie weicht dieses von dem Verhältnis ab in der die Bevölkerung versichert ist? Gab es Zeitpunkte in denen eine größere Abweichung vorlag? Wenn ja - welche wann?
Die Drucksache 20/899 des Deutschen Bundestages "Entwurf eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 (SARSCovImpfG" führt auf Seite 29 zur Begründung der Notwendigkeit des Gesetzes auf: "Überdies zeigt die Erfahrung, dass sich nur in wenigen Fällen Patientinnen und Patienten rechtzeitig für einen Therapiebeginn in Behandlung begeben." . Dies entspricht dem Bericht des Stern [4], der Gesetzesentwurf verschweigt jedoch sowohl WARUM Patienten sich nicht rechtzeitig in Behandlung begeben als auch WER dafür verantwortlich ist: die Informationspolitik der Exekutive gegenüber den Bürgern - von "Oben beginnend" mit dem BMG bis zu den Gesundheitsämtern vor Ort.
2.16Gab es Aussagen des BMG gegenüber den in der Drucksache 20/899 aufgeführten Abgeordneten jenseits denen der Öffentlichkeit zugänglichen die deren obige Aussage unterstützt? Wenn ja - wurde darauf hingewiesen das die Informationspolitik ursächlich ist?
In der vergleichenden medizinischen Studie "Effect of 1% Povidone Iodine Mouthwash/Gargle, Nasal and Eye Drop in COVID-19 patient" vom 1.1.2021 [5] wurde u.a. der Effekt von desinfizierenden Nasenspülungen nachgewiesen - auch auf sogar PCR-Test Covid-19 Positive.
2.17Ist dem BMG diese Studie bzw. die Aussage der Studie bekannt? Wenn ja - seit wann und welche Entscheidungen wurden daraufhin wann wie getroffen und umgesetzt?

Status: es wurde weder ein positiver noch negativer Bescheid zugestellt ob das BMG die Fragen beantworten wird. Am 19.7.2022 wurde das BMG aufgefordert für den Fall das noch nicht negativ beschieden wurde auch ohne positiven Bescheid einen Kostenvoranschlag zu übermitteln.


Antrag vom 19.7.2022:

9.Hiermit stelle ich Antrag auf Beantwortung folgender Fragen
9.1sind innerhalb des BMG Zweifel an der Richtigkeit der Informationen in „Gabe SARS-CoV-2-spezifischer monoklonaler Antikörper - Hinweise von STAKOB und Fachgruppe COVRIIN für Ärztinnen und Ärzte“geäussert worden? Wenn ja, welche wann und wie wurde mit diesen verfahren?
9.2Wurde das BMG – ausser diesem Schreiben – über Hinweise oder auch nur Zweifel an der Richtigkeit der Informationen in „Gabe SARS-CoV-2-spezifischer monoklonaler Antikörper - Hinweise von STAKOB und Fachgruppe COVRIIN für Ärztinnen und Ärzte“ durch Dritte in Kenntnis gesetzt? Wenn ja, mit welcher Argumentation wann und wie wurde mit diesen verfahren?

Status: nur via E-Mail, somit noch nicht rechtsgültig zugestellt.

Unterstützung

Hinweis für Kinder und Jugendliche

gem. § 5 Abs. 1 JMStV

Hallo Ihr großen Wunder des staatsbürgerlichen Selbstbewusstseins,

Wenn Du gleich "Omi und Opi rächen" willst, auf der nächsten Polizeiwache mit der Unterstützung Deiner Staatsdiener ("Dein Freund und Helfer"), die Dir das nicht nur schriftlich geben sondern auch noch unterschreiben - Super Idee! ABER

STOP

Du bist bis jetzt so gut wie es Dir möglich war durch die epedimische Tragödie nationaler Tragweite gekommen und das soll auch so bleiben.

Damit Dir auf Deinem Weg nichts passiert - geh mit Deinen Eltern ("Erziehungsberechtigten") zusammen hin. Dann wird DEINEM Erfolg nichts entgehenstehen: weder die Höhe der Klingel noch das da "kein Erwachsener" läutet...


Du willst auch endlich "Harte Fakten" vom BMG sehen - die Registrationen beim BMG, Meldungen an das PEI und wieviele monoklonale Antikörper-Dosen wann vorhanden waren - Super Idee! ABER

Halt!

Wenn Du Zweifel hast das es DEIN Geld ist was der PayPal-Button da benutzt - DANN ist es wohl das Deiner Eltern. Frag die einfach - Ihr investiert dann zusammen...


Danke & Wau

Euer Käptn Welpe

Wofür:

1.Höchste Priorität hat die Finanzierung der Antworten des BMG. Schade das Mitglieder des Bundestages nichts machen - denen muss das BMG zum Null-Tarif antworten...
Anhand der beim BMG angefordeten Zahlen
  • wann welche Menge an monoklonalen Antikörpern verfügbar war
  • wann welche Klinik sich für die Verabreichung von monoklonalen Antikörpern registriert hat
im Abgleich mit den
  • an Covid-19 Verstorbenen laut RKI (wann, wo)
kann die maximale Anzahl von unnötigen Toten ausgerechnetet werden. Abhängig wie die BMG den Datenschutz umsetzt entweder für die Ebene der Landkreise und kreisfreier Städte, mindestens aber für jedes Bundesland.
Diese nun endlich errechnete maximale Anzahl von unnötigen Toten wird somit zu einem weiteren unleugbaren Fakt.
Die maximale Anzahl von unnötigen Toten kann faktisch NUR durch die Staatsanwaltschaft gesenkt werden: indem diese die in den Krankenhäusern vorhandenen Akten zu jenen Patienten einsieht die dort an Covid-19 verstorben sind.

2.Die bereits auf conronacaust.de und allein-unter-welpen.de vorhandene Inhalte "Generation-Smartphone" gerecht zu präsentieren und zu verbreiten.
Und: "auf der Straße" zu wirken.

Wie:

Aus rechtlichen Gründen - d.h. um es der weisungsgebunden Staatsanwaltschaft nicht zu einfach zu machen - können nur Zuwendungen OHNE VERWENDUNGSZWECK angenommen werden.

Banküberweisungen sind leider nicht möglich da mein Bankkonto auf ein Amtshilfeersuchen des HR Intendanten hin gepfändet wurde. Der HR Intendant (damals Manfred Krupp) teilte mir seine absurd grundgesetzwidrige Rechtsauffassung bzgl. Gewissensnot am 22.11.2016 mit: „dass es völlig ausgeschlossen ist, solch innere Ein- und Ansichten zu verifizieren.”. Ja - ein "politisches Geschenk" geradezu - die Zeit ist nun gekommen ihm und seinen Amtsnachfolger mit einer Strafanzeige u.a. wegen Körperverletzung zu belohnen.

Wenn "dank" Zuwendungen mein gepfändetes Bankkonto den Pfändungsschutzbetrag übersteigt wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert was nicht mit meinem Gewissen vereinbar ist.

Mein Antrag an die amtshilfeausführende Kreiskasse LDK mir eine Zusage zu geben ein seperates Spendenkonto für politische Zwecke nicht zu pfänden wurde negativ beschieden.

Somit bleiben vorerst nur zwei Möglichkeiten für monitäre Unterstützung:
Jetzt sofort:


Bitte den vorgebenen Text "+ Kein zweckgebundenes Geld!" in der PayPal-Maske so belassen wie er ist!

Wenn Du mir zu Deiner PayPal-Überweisung etwas mitteilen willst - bis dies über diese Webseite (Rückleitung von PayPal auf ein Eingabeformular) angeboten wird, schicke eine E-Mail an geld-zur-freien-verwendung@allein-unter-welpen.de und gib die PayPal-Transaktions-ID der Überweisung im Betreff an.

Mir ist vollkommen bewusst das der PayPal-Button Denjenigen denen das Geld ein "Loch in die Hosentasche" brennt angesichts des Ziels eine gGmbH (s.u.) zu gründen und bestmöglich auszurüsten in Sachen "steuerliche Gestaltung" beiderseitig so eher "suboptimal" erscheint, somit nicht dem Verfahren entspricht wie es der Staat gerne hätte. Aber wem erzähl ich das?

Bei Denjenigen auf die das genaue Gegenteil zutrifft - zwischen PayPal-Button und Coronacaust-Strafanzeige-stellen entschieden werden muss, warum auch immer - ist die Strafanzeige der "No Brainer". Aber wem erzähl ich das?

Kein Ablasshandel:

Der PayPal-Button ist kein Ersatz dafür das zu machen was notwendig ist:

STRAFANZEIGE erstatten deren Eingang ein BEAMTER mit seiner UNTERSCHRIFT bestätigt

Alles Andere ist "zweirangig" - die Strafanzeige trennt die Macher von denen die nur labern und noch nicht einmal merken das Ihre empörten Posts auf Social-Media letztendlich nur Teil jenes Empörungsmanagement darstellen das dafür erfunden wurde konkrete Aktionen - wie eben Strafanzeige stellen - zu verhindern.

Wenn Du keine Strafanzeige stellst, warum sollte es jemand Anderes für Dich tun?

In einem "Rechtsstaat" mit weisungsgebundener Staatsanwaltschaft gilt - viel hilft viel. Und

Wenn Du nicht bereit bist Beamte zur Verantwortung zu ziehen, warum sollten Beamte dann Deine Rechte gegen den Staat verteidigen?

Deswegen die Unterschrift! Damit das zur Verantwortung ziehen - wann auch immer - möglich ist.

Wenn Dir ein Unbehagen ala "weder schön noch einfach" aufkommt - ging mir genauso. Könnte man aber auch in der Schule vermitteln - das Strafanzeige aufgeben und wie man als StaatsBÜRGER gegenüber StaatsDIENERN auftritt.

Damit Du dabei nicht so unvorbereitet "überrascht" wirst wie ich, hier ein paar Hinweise:
Bring ein bischen Zeit, den Text für Deine Strafanzeige sowie Personalausweis mit. Sollte dann hoffentlich "reibungslos" funktionieren.

Für den Fall das Du "merkwürdige" Diskussionen führen musst: Bevor Du am Ende ohne Unterschrift eines Beamten dastehst:
Mit ein bisschen "Glück" will ein Mitbürger seine Strafanzeige stellen, bekommt Deine Diskussionen mit und regt sich auf das da die "Aluhutfraktion" für die Überlastung der Polizei verantwortlich ist. Klar - die eigene Strafanzeige ist natürlich die wichtigste.

DU bist nun gut gewappnet um höflich aber bestimmt DEINE Strafanzeige aufzugeben.


Wenn DU dann die Unterschrift eines Beamten in DEINEN Händen hälst - wie fühlt sich das für DICH an?

Nimm Sie ein PAAR TAGE SPÄTER nochmals in die Hand und entscheide dann was DIESES GEFÜHL DIR - evtl. auch bzgl. dem PayPal-Button - WERT IST...


Letztendlich habe ich, Käptn Welpe, nicht anderes getan als Dir eine Möglichkeit anzubieten Dir selbst eine Fähigkeit anzueignen die dann zu neuem Bewusstsein führt.

DEIN neues Bewusstsein kann DIR keiner mehr nehmen!

Nur so funktioniert nachhaltige Veränderung und Du gestaltest diese nun aktiv mit.

Mehr Unterstützung geht nicht...



PS: ich, Käptn Welpe kann Dich nicht überzeugen, jeder kann sich nur selbst überzeugen. Wenn Du nicht bereit dazu bist Dich selbst zu überzeugen - hoffentlich früher denn später wirst Du jemanden treffen der eine Coronacaust-Strafanzeige gestellt hat und es Dir besser vermitteln kann.


BTW: ich nenne es das "Macht mal Anders"-Prinzip. Und wenn genügend Geld zusammenkommt, dann setze ich folgendes um:

3.Die Gründung einer Demokratie Dienstleistungen gGmbH mit exakt zwei Zielen
  • dem Menschen Möglichkeiten anzubieten sich selbst zu befähigen ein neues Bewusstsein zu erlangen das dazu führt sich selbst mit der Gesellschaft eine neue Verfassung zu geben
  • 100% basisdemokratischen Parteien Möglichkeiten anzubieten sich selbst zu befähigen so effektiv zu wirken das die Gesellschaft sich eine neue Verfassung gibt
In 100% basisdemokratischen Parteien gibt es laut Satzung nur basisdemokratische Parteitage. Die AfD ist somit Keine...
Ob die Demokratie Dienstleistungen gGmbH auch noch das arbeitgeberzeugnis.de anbieten muss oder der DGB über den Schatten der Vorsitzenden Fahimi springt - wir werden es sehen.

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