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E-Mail empfangen:12.08.2022 15:20
Antwort-E-Mail:15.08.2022 07:24
Änderungen: 16.8.2022 nach Hinweis des Absenders ist dessen Namen unkenntlich in Annahme das kein öffentliches Interesse zu diesem vorliegt.

Von: FSM Hotline <hotline@fsm.de>
An: <michael.keller@allein-unter-welpen.de>
Betreff: Beschwerde gegen Ihr Angebot; Unsere Prüfungsnr. 1XXXX7

Sehr geehrter Herr Keller,

die FSM-Beschwerdestelle hat über Ihr Angebot unter der URL
https://coronacaust.de

eine Beschwerde erhalten, die wir unter der im Betreff genannten
Prüfungsnummer führen. Bitte geben Sie bei Rückmeldungen diese
Prüfungsnummer an. Vielen Dank!

Informationen über unsere Organisation finden Sie unter
http://www.fsm.de. Informationen über den Ablauf des
FSM-Beschwerdeverfahrens können Sie unter
https://www.fsm.de/de/was-passiert-mit-der-meldung abrufen.

Der Beschwerdeführer wirft Ihnen die öffentliche Verbreitung von
entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten über die Online-Dienste
vor.

Ich habe Ihre Website im Rahmen meiner Vorprüfung in Augenschein
genommen und dabei festgestellt, dass Sie Inhalte ohne entsprechende
Schutzvorkehrungen anbieten.

Konkret vergleichen Sie auf Ihrer Seite Coronamaßnahmen mit dem
Holocaust. Dabei kann grundsätzlich dahinstehen, ob Sie den Holocaust
hier durch den Vergleich verharmlosen. Dies wird von den Gerichten
uneinheitlich gewertet, so dass wir hier keine Volksverhetzung
geprüft haben, in jedem Fall ist der Inhalt aber einschlägig für
eine Entwicklungsbeeinträchtigung gem. § 5 Abs. 1
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).

Bei der Verbreitung von für Minderjährige
entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten hat der Anbieter gem. § 5
Abs. 1 JMStV dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der
betroffenen Altersstufe die Inhalte üblicherweise nicht wahrnehmen.
§ 5 Abs. 3 JMStV benennt verschiedene Möglichkeiten, wie Anbieter
dieser Pflicht nachkommen können.

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat inzwischen vier
Jugendschutzprogramme unter Auflagen anerkannt
(http://www.kjm-online.de/telemedien/jugendschutzprogramme.html#c3729).
Damit kommt nun auch ein Kennzeichnen der Seite bis zur Altersstufe 18
in Frage. Dies kann z.B. mit dem Altersklassifizierungssystem der FSM
unter www.altersklassifizierung.de erfolgen. Die damit generierte
age-de.xml Datei kann von diesen Programmen ausgelesen werden.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren
Jugendschutzbeauftragten.

Wir geben Ihnen Gelegenheit, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen und den
Sachverhalt aufzuklären oder der Beschwerde abzuhelfen, indem Sie das
Angebot abändern. Für beides habe ich mir eine Frist bis zum
19.08.2022 notiert. Sollten Sie das Angebot innerhalb dieser Frist
nicht entsprechend abändern, werde ich die Beschwerde, ggf. unter
Beifügung Ihrer Stellungnahme, dem Beschwerdeausschuss der FSM zur
Entscheidung vorlegen oder an die zuständige Landesmedienanstalt als
Aufsichtsbehörde weiterleiten.

Die Landesmedienanstalt wird den Fall erneut bewerten. Soweit die
Landesmedienanstalt Verstöße gegen den JMStV feststellt, kann sie
diese als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 JMStV mit Geldbußen von
bis zu 500.000 Euro ahnden.



Mit freundlichen Grüßen

XXXX XXXX

Beauftragter der FSM-Beschwerdestelle

FSM-Beschwerdestelle
Postfach 02 77 17
10130 Berlin
Fax: 030 240484-59
E-Mail: hotline@fsm.de
Vereinsregisternummer beim AG Berlin Charlottenburg: VR 20264 B

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